Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pike Brothers GmbH, Johann-Flitsch-Str. 12, 83075 Bad Feilnbach/Au

1             Geltungsbereich, Gültigkeit

(1)          Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, nachfolgend "Verkaufsbedingungen" genannt, gelten für alle Angebote, Lieferungen und Verträge der Pike Brothers GmbH, Johann-Flitsch-Str. 12, 83075 Bad Feilnbach/Au, Deutschland, nachfolgend "Pike Brothers" genannt, gegenüber oder mit Kunden. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten jedoch ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2)          Diese Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung einer beweglichen Sache, nach-folgend "Produkt" oder „Sache“ genannt, unabhängig davon, ob PIKE BROTHERS die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung oder jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten oder in Textform zur Verfügung gestellten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass PIKE BROTHERS in jedem Einzelfall erneut auf diese hinweisen müsste.

(3)          Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertrags-bestandteil, es sei denn, sie werden von PIKE BROTHERS schriftlich bestätigt. Die Verkaufsbedingungen von PIKE BROTHERS gelten auch dann, wenn PIKE BROTHERS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

(4)          Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben in der Auftragsbestätigung von PIKE BROTHERS, gehen im Falle von Widersprüchen den Regelungen dieser Verkaufsbedingungen vor. Handelsklauseln sind im Zweifel nach den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auszulegen.

(5)          Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden im Hin-blick auf einen abgeschlossenen Vertrag, insbesondere Fristsetzung, Mängelrüge, Rücktritt oder Minderung, sind schriftlich abzugeben. Die Schriftform im Sinne dieser Verkaufsbedingungen um-fasst die Schrift- und Textform per Brief, E-Mail und Fax. Gesetzliche Formvorschriften und weitergehende Nachweispflichten, ins-besondere bei Zweifeln an der Legitimität des Anmelders, bleiben unberührt.

(6)          Hinweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten da-her die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Verkaufs-bedingungen abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2             Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Rücktritt

(1)          Angebote von PIKE BROTHERS sind stets freibleibend und unverbindlich. Erst die Bestellung eines Produktes durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt allein durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch PIKE BROTHERS bzw. durch die Ausführung des Vertrags zustande. PIKE BROTHERS ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 21 Ta-gen nach dessen Zugang bei PIKE BROTHERS anzunehmen.

(2)          Jeder Vertrag wird unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit allen erforderlichen Produkten, Materialien, Energien und Transportkapazitäten von PIKE BROTHERS ab-geschlossen. PIKE BROTHERS wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Produkte oder der entsprechenden Materialien informieren. Im Falle nicht richtiger oder verspäteter Selbstbelieferung ist PIKE BROTHERS berechtigt, nach billigem Ermessen von allen betroffenen Verträgen zurückzutreten oder die Liefe-rung oder Leistung von Produkten und Dienstleistungen aufzuschieben oder den Kunden anteilig zu beliefern. Es gelten die Bedingungen für Ansprüche des Käufers.

(3)          PIKE BROTHERS behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, An-geboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts vor, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann. Angaben zum jeweiligen Produkt (Daten, Maße, etc.) sind nur annähernd maßgebend. Sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie ist ausdrücklich und schriftlich abgegeben.

(4)          Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn PIKE BROTHERS eine Vertragsverletzung zu vertreten hat. Bei Mängeln gelten jedoch anstelle des vorstehenden Satzes die gesetzlichen Rücktrittspflichten. Bei Pflichtverletzungen hat der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von PIKE BROTHERS zu erklären, ob er wegen der Vertragsverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Leistung besteht. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere nach §§ 650, 648 BGB, ist ausgeschlossen.

3             Lieferzeit, Lieferverzug, höhere Gewalt

(1)          Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von PIKE BROTHERS.

(2)          Die Lieferzeiten entsprechen den Angaben des beauftragten Spediteurs. Ein verbindlicher Liefertermin ist nur dann wirksam vereinbart, wenn er von PIKE BROTHERS ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

(3)          Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die PIKE BROTHERS nicht zu vertreten hat und die PIKE BROTHERS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, Transportverzögerungen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Störungen der Lieferkette, Mangel an Produkten oder Materialien, Pandemien, Epidemien, ein von der Regierung ausgerufener Ausnahmezustand, Krieg, die Nichtverfügbarkeit eines wichtigen Pro-dukts, jegliche Behinderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Sphäre des Kunden ergibt, im Folgenden jeweils "Ereignis", sind PIKE BROTHERS nicht zuzurechnen, auch nicht bei Fristen oder Terminen, die mit PIKE BROTHERS verbindlich vereinbart wurden.

(4)          PIKE BROTHERS wird den Kunden unverzüglich über jedes Ereignis informieren und benachrichtigen, das zur Verzögerung einer Lieferung führt. PIKE BROTHERS kann bei bereits angenommenen Aufträgen und nach eigenem Ermessen den Kunden anteilig beliefern.

(5)          Ein Ereignis berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt von betroffenen Verträgen, es sei denn, die Behinderung von PIKE BROTHERS dauert länger als drei (3) Monate nach Kenntniserlangung von PIKE BROTHERS an. Im Falle eines Ereignisses ist der Kunde nach Ablauf der vorgenannten Frist von drei (3) Monaten, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Einzelvertrag zu-rückzutreten, jedoch ohne dass PIKE BROTHERS zu Schadensersatz verpflichtet ist.

(6)          Im Falle eines Ereignisses ist PIKE BROTHERS berechtigt, auch nach anteiliger Belieferung des Kunden vom Vertrag ganz oder teil-weise zurückzutreten, soweit der Vertrag nicht erfüllt ist. Eine bereits erbrachte Gegenleistung, die sich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages bezieht, wird von PIKE BROTHERS erstattet, wobei Schadensersatz ausgeschlossen ist.

(7)          Der Eintritt eines schuldhaften Lieferverzuges oder Nichtlieferungsverzugs bei PIKE BROTHERS bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht Ziff. 10 dieser Verkaufsbedingungen etwas Abweichendes regelt. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(8)          Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

4             Erfüllungsort, Erfüllungsort, Gefahrübergang

(1)          Die Lieferung erfolgt EXW 83075 Bad Feilnbach/Au, Deutschland. Erfüllungsort für die Lieferung sowie eine etwaige Nacherfüllung ist 83075 Bad Feilnbach/Au, Deutschland. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Nachnahmekauf an einen anderen Ort als den Erfüllungsort).

(2)          Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung geht mit der Abholung bzw. mit der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über, beim Versand mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person. Dies gilt auch, wenn (i) PIKE BROTHERS weitere Leistungen, insbesondere Versandkosten, übernimmt oder (ii) der Kunde in Annahmeverzug gerät.

5             Versand, Zurückhaltung der Lieferung, Annahmeverzug

(1)          Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf dem von PIKE BROTHERS gewählten Versandweg. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen.

(2)          PIKE BROTHERS ist berechtigt, Lieferungen bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung aller Forderungen aus von uns ausgeführten Aufträgen oder bis zum vollständigen Saldo zurückzuhalten. PIKE BROTHERS behält sich darüber hinaus ein gesetzliches kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Produkte vor, bis alle fälligen Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung vollständig und endgültig beglichen sind.

(3)          Wünscht der Kunde den Versand der Ware als Expressware oder Schnellpaket, so gehen die jeweiligen Kosten zu Lasten des Kun-den.

(4)          Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er Mitwirkungshandlungen oder verzögert sich die Lieferung durch PIKE BROTHERS aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist PIKE BROTHERS berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen. Hierfür berechnet PIKE BROTHERS ei-ne pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist oder – in Ermangelung einer Lieferfrist – mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware, bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 5 %, bzw. 10 % bei endgültiger Nichtabnahme. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von PIKE BROTHERS, insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung und Rück-tritt vom Vertrag, bleiben unberührt. Die Pauschale ist jedoch mit weiteren Geldforderungen zu verrechnen. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass PIKE BROTHERS überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

6             Preise, Umsatzsteuer, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1)          Es gelten die am Tag der Lieferung/Rechnungsstellung gültigen Preise. Bei den von PIKE BROTHERS in Katalogen, Prospekten und Verkaufspreislisten abgedruckten Preisen, auch Bruttopreise genannt, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Preisempfehlungen. Bei den in Rechnung gestellten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Zu den Nettopreisen kommt die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu.

(2)          Alle Preise verstehen sich EXW 83075 Bad Feilnbach/Au, Deutschland, ausgenommen Fracht, Transport und Verpackung. Beim Ver-sendungskauf an einen anderen Ort als den Erfüllungsort trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Transportkosten EXW 83075 Bad Feilnbach/Au, Deutschland, die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.

(3)          Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist auf das gleiche Rechtsverhältnis beschränkt.

7             Zahlungsbedingungen

(1)          Rechnungen von PIKE BROTHERS sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Skonto- oder Rabattgewährung erfordert stets eine gesonderte Vereinbarung.

(2)          Der Kunde kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges sind die PIKE BROTHERS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verlangen, vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens.

(3)          Sämtliche Mahn- und Inkassokosten sind PIKE BROTHERS zu erstatten. Bei Zahlungsverzug ist PIKE BROTHERS berechtigt, für jede Mahnung und Mitteilung über den Zahlungsverzug eine Pau-schale in Höhe von netto 40 EUR zu berechnen. Dieser Pauschal-betrag wird auf den geschuldeten Schadenersatz angerechnet, so-weit PIKE BROTHERS Kosten der Rechtsverfolgung entstanden sind.

(4)          Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von PIKE BROTHERS auf die jeweils geltenden kaufmännischen Fälligkeitszinsen unberührt.

(5)          PIKE BROTHERS ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung zu verweigern oder Verstärkung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten des Kunden zu verlangen oder ohne Fristsetzung unter Berücksichtigung der entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Anspruch auf die Kaufpreiszahlung aufgrund von später eingetretenen oder bekannt gewordenen Umständen, wie z.B. falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit, Vollstreckungsmaß-nahmen, Vorladung oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Gesamtfälligkeit der Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Zahlungsverzug, wiederholten Rückbuchungen, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen Feststellungen, die eine Verschlechterung oder drohende Verschlechterung bedeuten, gefährdet erscheint. Bereits getroffene Zahlungsvereinbarungen sind dann nicht mehr gültig.

(6)          Der Eingang des Zahlungsbetrages erfolgt immer und nur dann, wenn PIKE BROTHERS uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann.

8             Eigentumsvorbehalt

Soweit zwingendes Recht dies zulässt, gelten die folgenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt:

(1)          Die Produkte bleiben so lange Eigentum von PIKE BROTHERS, bis der Kunde den jeweiligen Preis für diese jeweiligen Produkte voll-ständig bezahlt hat („Vorbehaltsware“). Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

(2)          Während dieser Zeit des Eigentumsvorbehalts ist die Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an PIKE BROTHERS ab; PIKE BROTHERS nimmt die jeweilige Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde ermächtigt. Die Befugnis von PIKE BROTHERS zur Einziehung der Forderung bleibt unberührt. PIKE BROTHERS verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Soweit PIKE BROTHERS gestattet ist, die Forderung nach den vorstehenden Bestimmungen einzuziehen, ist der Kunde auf Verlangen von PIKE BROTHERS verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung durch PIKE BROTHERS erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herauszugeben und dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung anzuzeigen.

(3)          Im Falle einer Pfändung, eines Schuldarrests, einer drohenden Pfändungsanordnung oder eines drohenden oder erfolgten Insolvenzantrags hat der Kunde PIKE BROTHERS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die Vorbehaltsware vor dem Zugriff Dritter zu sichern, eine Wegnahme zu verhindern oder gegebenenfalls deren räumliche Trennung von anderen Waren herbeizuführen. Unterlassen Sie diese unverzügliche schriftliche Information, haftet der Kunde bzw. bei ju-ristischen Personen der gesetzliche Vertreter persönlich für den da-raus entstehenden Schaden von PIKE BROTHERS nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4)          Im Falle eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Kunden untersagt PIKE BROTHERS hiermit die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen. Dies gilt auch für die Weiterveräußerung und das Inkasso durch den Insolvenzverwalter.

(5)          Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PIKE BROTHERS berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung vom Ver-trag zurückzutreten und die Rücklieferung der gelieferten Produkte zu verlangen. In diesem Fall gestattet der Kunde PIKE BROTHERS hiermit jederzeit, seine Geschäftsräume zu betreten, um die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Schlägt die Inbesitznahme der Produkte fehl, ist PIKE BROTHERS berechtigt, den Kaufpreis zuzüglich etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Kunden weiter geltend zu machen.

(6)          Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder die Pfändung der abgetretenen Forderungen sind PIKE BROTHERS unverzüglich zu melden.

9             Rechte des Kunden bei Mängeln

(1)          Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (ein-schließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Montage oder mangelhafter Anleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Kauf von Verbrauchsgütern und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere denen des Herstellers, unberührt.

(2)          Grundlage für die Mängelhaftung von PIKE BROTHERS ist vor allem die getroffene Vereinbarung über die Beschaffenheit und den mutmaßlichen Gebrauch des Produktes (einschließlich Zubehör und Anleitung). Als Beschaffenheitsvereinbarungen gelten in diesem Sinne alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des Einzelvertrages sind oder die von PIKE BROTHERS, insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage von PIKE BROTHERS, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gegeben wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist nach den gesetzlichen Bestimmun-gen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in dessen Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett des Produkts, haben Vorrang vor Aussagen sonstiger Dritter.

(3)          PIKE BROTHERS haftet nicht für Mängel, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt sind oder die er grob fahrlässig nicht kennt. Mängelansprüche des Kunden setzen ferner voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen Gütern, die zur Installation/Einbau, Montage oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt sind, ist in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung, Montage oder dem Einbau eine Prüfung durchzuführen. Zeigt sich während der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dieser PIKE BROTHERS unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung und Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Rüge von Mängeln, so ist die Haftung von PIKE BROTHERS für den nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gemeldeten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(4)          Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann PIKE BROTHERS wählen, ob PIKE BROTHERS die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erbringt. Ist die von PIKE BROTHERS gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden im Einzelfall unzumutbar, kann der Kunde Ablehnung erklären. Das Recht von PIKE BROTHERS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(5)          PIKE BROTHERS ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6)          Der Kunde hat PIKE BROTHERS die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zur Prüfung zu übergeben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde das mangelhafte Produkt auf Verlangen von PIKE BROTHERS nach den gesetzlichen Vorschriften an PIKE BROTHERS zurückzusenden. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückgabe.

(8)          Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt bzw. erstattet PIKE BROTHERS nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Verkaufsbedingungen, wenn tat-sächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann PIKE BROTHERS vom Kunden Ersatz der durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorlag.

(9)          In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von PIKE BROTHERS Ersatz der objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. PIKE BROTHERS ist über eine solche Selbstbeseitigung unverzüglich, wenn möglich, im Voraus zu informieren. Dieses Recht auf Selbstvornahme des Kunden besteht nicht, wenn PIKE BROTHERS nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern.

(10)        Ist eine vom Kunden zu setzende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich oder ist die Nacherfüllung gescheitert, wobei Scheitern erst nach dem dritten Versuch vorliegt, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Der Kunde kann Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 10 und 11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verlangen.

(11)        Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gegenüber seinem Abnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Kauf von Verbrauchsgütern. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 10 und 11 dieser Verkaufsbedingungen.

10          Haftung

(1)          PIKE BROTHERS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Arglist unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmun-gen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von PIKE BROTHERS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und besteht nur insoweit, als eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(2)          Unabhängig vom Grund der Inanspruchnahme übernimmt PIKE BROTHERS keine weitergehende Haftung.

(3)          Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesen Verkaufsbedingungen gelten nicht (i) für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (iv) eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.

(4)          Soweit die Haftung von PIKE BROTHERS beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch gegenüber Dritten, und die Haftung von PIKE BROTHERS für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen von PIKE BROTHERS ist ebenfalls beschränkt bzw. ausgeschlossen.

11          Verjährung

(1)          Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln an den Lieferungen der Produkte beträgt – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr, es sei denn, zwingend anwendbar ist eine längere Verjährungsfrist erforderlich, wobei in einem solchen Fall die Verjährungsfrist nach zwingendem Recht kürzer ist.

(2)          Die Verjährungsfrist des Ziff. 11 Abs. 1 gilt auch für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen PIKE BROTHERS, die im Zusammenhang mit einem Mangel stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund des Schadensersatzanspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche gegen PIKE BROTHERS bestehen, die nicht im Zusammenhang mit einem Mangel stehen, gilt für PIKE BROTHERS, gleich aus welchem Rechtsgrund, eine einjährige Verjährungsfrist.

(3)          Die in Ziff. 11 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Verjährungsfristen gelten jedoch unter folgenden Voraussetzungen: a) Die Verjährungsfristen gelten nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Produkte und b) die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche (i) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, ii) im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht in der Lieferung eines mangelhaften Pro-dukts besteht, iii) bei schuldhaft herbeigeführter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und iv) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und c) gelten die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4)          Jede Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des jeweiligen Produkts, auch in allen Fällen von Schadensersatzansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung eines Produkts.

(5)          Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Beginn der Verjährung, die Hemmung des Ablaufs, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

12          Datenspeicherung

Der Kunde verpflichtet sich, (i) keine im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten unberechtigt an unbefugte Dritte weiter-zugeben und (ii) etwaige Daten sicher vor dem Zugriff und Miss-brauch durch Unbefugte zu schützen und zu speichern.

13          Verbot von Verkäufen auf Plattformen

(1)          Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von PIKE BROTHERS untersagt, die Produkte auf Online-Marktplätzen, Online-Verkaufsplattformen oder Online-Auktionsplattformen unmittelbar oder mittelbar anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen oder sonst zu vertreiben. Für den Fall des Verstoßes behält sich PIKE BROTHERS vor, von bestehenden, noch nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten und den Kunden in Zukunft nicht mehr zu beliefern.

(2)          Im Übrigen ist der Kunde an der Nutzung des Internets für den Verkauf der Produkte nicht gehindert.

14          Rechtswahl / Gerichtsstand

(1)          Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und der Normen des deutschen internationalen Kollisionsrechts wird ausgeschlossen.

(2)          Wenn es sich bei dem Kunden um einen Händler handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Feilnbach/Au, Bayern, Deutschland. PIKE BROTHERS ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen am Sitz des Kunden zu klagen.