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Wer übernimmt die Zollgebühren (Einfuhr/Ausfuhr/Austausch)?

Zollgebühren trägt grundsätzlich der Käufer (Einfuhr wie Ausfuhr). Beim Austausch kann der Rückversand abgabefrei erfolgen: Sendung mit ausgefüllter Zollinhaltserklärung (CN23) und Kopie der ursprünglichen Handelsrechnung oder Retourenschein als Nachweis der Rückwareneigenschaft. 

Zolldokumente außen am Paket sicher befestigen – fehlen sie, kann es zu kostenintensiver Weiterleitung an das Binnenzollamt kommen.